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GEMA erhebt Quartalsbeitrag für die Videoplattform YouTube

31. März 2014

Es ist wirklich nicht mehr feierlich! Nach einem monatelangen Rechtsstreit zwischen der GEMA und Google, dem Inhaber der Videoplattform YouTube, kommt jetzt der nächste herbe Niederschlag für deutsche Internetnutzer. YouTube Videos, die musikalische Inhalte enthalten, sollen in Zukunft nur noch durch die Zahlung eines Quartalsbeitrags zugänglich gemacht werden.

Es wurde bereits viel diskutiert und vor allem spekuliert, ob und wie man das Rezipieren von Musikvideos auf YouTube wieder angenehmer machen könnte. Seit Monaten tobte ein wilder Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) und dem Internetriesen Google Inc. (kurz: Google). Wieder einmal zog die GEMA siegreich von dannen, da das Landgericht Köln (bekannt durch den RedTube-Skandal) das Urteil für rechtskräftig erklärte. Laut dem Pressesprecher der GEMA reibt man sich in der Zentrale bereits die Hände und denkt über eine Kooperation mit der Gebühreneinzugszentrale (kurz GEZ) nach. Auch ist die Rede von einer Abwerbung des Sondereinsatzkommandos der Bundespolizei, um damit in Zukunft eventuell offen stehende Beiträge einzufordern.


Was bedeutet das für den potentiellen Internetnutzer?

Natürlich sind von dieser obszönen Regelung nur deutsche Nutzer betroffen. Sollten Sie also eine andere Staatsangehörigkeit tragen, so sind sie von dieser Regelung ausgenommen (wichtig: Die Abfrage ihrer Staatsangehörigkeit läuft vollkommen automatisch über das Internet, Sie brauchen sich daher keinerlei Mühe zu machen). Die neue Regelung gilt natürlich ab sofort, über die genaue Beitragshöhe des pro Quartal zu entrichtenden Zahlungsbetrags wird allerdings noch abgestimmt. Laut dem deutschen Boulevardblatt BimS  (Bald im Sondermüll) könnte man mit einem Beitrag zwischen 2,00 und 16,95 € rechnen. Der Beitrag wird dann bequem über das Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Auch hier gilt es zu beachten, dass jeder Deutsche mit einem aktiven Internetanschluss diesen Beitrag entrichten muss. Etwaige Proteste wurden von der GEMA bereits zurückgewiesen, da mittlerweile „jeder deutsche Internetnutzer YouTube Videos nächtelang konsumiert“, so gab es die GEMA in einer Stellungnahme auf ihrer Website bekannt. Weiter hieß es: „Sollten Sie mit dieser Regelung nicht zufrieden sein, so können Sie gerne eine Petition gegen uns eröffnen.“. Aufgrund der hohen Aktualität dieses brisanten Themas gibt es heute Abend im ZDF eine Sondersendung von Markus Lanz, worüber noch zu reden sein wird.

 

Jean-Luc Pignon

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